Immobilienleasing
Grundsätzlich unterscheidet man ...
im deutschen Immobilien-Leasing zwischen dem Teilamortisationsmodell ohne Mieterdarlehen und dem Teilamortisationsmodell mit Mieterdarlehen.
Teilamortisationsmodell ohne Mieterdarlehen
Bei diesem Vertragsmodell wird die Refinanzierungsverbindlichkeit während der Vertragslaufzeit in Höhe der kumulierten linearen Abschreibung getilgt.
Die Leasingrate setzt sich zusammen aus Zinsen, Tilgung und Verwaltungskostenbeitrag der Leasinggesellschaft und ist in voller Höhe aufwandswirksam.
Zum Ende der Vertragslaufzeit verbleibt demnach ein offener Finanzierungsrestwert in Höhe des steuerlichen Restbuchwertes, der vom Ankaufsberechtigten bei Ausübung des Ankaufsrechtes als Ankaufspreis liquiditätswirksam zu zahlen ist.
Teilamortisationsmodell mit Mieterdarlehen
Ziel dieses Vertragsmodells ist der liquiditätsneutrale Übergang des Objektes ins Eigentum des Leasingnehmers zum Ende der Vertragslaufzeit sowie eine Erhöhung der Refinanzierungsbereitschaft von Banken.
Das wird dadurch erreicht, daß die aufgenommene Refinanzierungs- verbindlichkeit während der Vertragslaufzeit in voller Höhe getilgt wird.
Aufwandswirksam ist jedoch nur der Teil der Leasingrate, der einer Tilgung bis auf den Restbuchwert entspricht. Der darüberhinausgehende Teil ist aufwandsneutral und vom Leasingnehmer als Forderung gegen die Objektgesellschaft zu aktivieren.
Diese Forderung - auch Mieterdarlehen genannt - entspricht zum Ende der Vertragslaufzeit dem steuerlichen Restbuchwert auf Basis linearer Abschreibung.